GKV fördert Selbsthilfe mit über 600.000 Euro
IKK Südwest übernimmt Federführung für das Jahr 2023
Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland unterstützen daher auch 2023 die Arbeit der gemeinschaftlichen Selbsthilfe mit einer Fördersumme von über 600.000 Euro. Selbsthilfegruppen und Organisationen erhalten auf Antrag Zuschüsse für regelmäßig anfallende Kosten, wie beispielsweise Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung oder Verbandszeitschriften. Die Koordination und Bearbeitung der Anträge für das kommende Jahr übernimmt die IKK Südwest.
Ab sofort können die Anträge für das Jahr 2023 eingereicht werden
Die wichtigsten Informationen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung 2023 sind unter www.selbsthilfe-saar.de/fuer-gruppen/foerderung/pauschalfoerderung/ oder auf der Webseite der IKK Südwest unter lifeaktiv.ikk-suedwest.de/selbsthilfe/pauschalfoerderung/ zu finden. Die entsprechenden Anträge zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen im Saarland können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2023.
Bei Fragen oder Anliegen können sich Interessierte an Angelina Ankner (Tel.: 06 51/99 98-2824, selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de) wenden. Die Dokumente können per Post übermittelt werden an:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 – 4
66113 Saarbrücken
Die KISS- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland bietet ab Januar wieder Beratungen zur GKV Förderung an. Immer montags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr & donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr können Sie uns speziell zu Fragen rund um die GKV-Antragsstellung auf unserer Servicehotline (0681 960 213- 0) erreichen. Ebenso können Sie mit uns einen individuellen Termin vereinbaren.
Ihr KISS-Team