Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen
Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.
Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.
Die Pauschalförderung wird bei der IKK Südwest beantragt. Ansprechpartnerin ist:
Frau Angelina Ankner
Thebäerstr. 20
54292 Trier
Tel.: 06 51/99 98-2824
Fax: 06 51/99 98-2997
E-Mail: angelina.ankner@ikk-sw.de