Förderung

Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ausschließlich Selbsthilfegruppen und -Organisationen aus dem gesundheitlichen Bereich gefördert. Zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber Änderungen in den Richtlinien zur Förderfähigkeit von Angeboten der Selbsthilfe beschlossen.

Welche Aktivitäten konkret gefördert werden, wer Anträge stellen kann als örtliche/regionale Selbsthilfegruppe oder als Landesorganisation und nach welchen Kriterien die Zuschüsse vergeben werden, ist in dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung zusammengefasst.

Pauschalförderung

Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.
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