Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen

Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.

Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.

Die Pauschalförderung wird bei der IKK Südwest beantragt. Ansprechpartnerin ist:

Frau Angelina Ankner

Thebäerstr. 20

54292 Trier

Tel.: 06 51/99 98-2824

Fax: 06 51/99 98-2997

E-Mail: angelina.ankner@ikk-sw.de

 

Die Antragsunterlagen für das Jahr 2024 können auf der Seite der IKK Südwest aufgerufen und online ausgefüllt werden.