Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen

Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.

Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.

Die Pauschalförderung wird 2025 bei der IKK Südwest beantragt. Ansprechpartnerin ist:

Frau Angelina Ankner

Tel.: 06 51/99 98-2824

Fax: 06 51/99 98-2997

E-Mail: angelina.ankner@ikk-sw.de

 

Die Antragsunterlagen für das Jahr 2025 können auf der Seite der IKK Südwest heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.

Die fertig ausgefüllten Anträge für 2025 werden an folgende Adresse geschickt:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 -4
66113 Saarbrücken
Email: selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de
www.lifeaktiv.ikk-suedwest.de/selbsthilfe/pauschalfoerderung.de